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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Layerwerk, eine Marke von Outcept Zambellis, Einzelunternehmen, Sägestrasse 5, 9230 Flawil, UID CHE-196.949.644 (nachfolgend «Layerwerk»). Sie gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, Behörden und anderen Organisationen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Layerwerk ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Offerte und Auftrag

Angaben auf der Webseite, insbesondere Richtpreise und Lieferzeiten, sind unverbindlich. Verbindlich ist die schriftliche Offerte. Sie nennt Produkt, Menge, Preis und Liefertermin und gilt 30 Tage.

Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt, eine E-Mail genügt.

3. Entwurf, Muster und Freigabe

Vor der Serie erhält der Kunde einen Entwurf als Bild und auf Wunsch ein gedrucktes Muster. Der Kunde prüft beides und gibt es schriftlich frei. Mit der Freigabe gelten Form, Farben, Schreibweise und Logo als genehmigt.

Fehler, die im freigegebenen Entwurf oder Muster erkennbar waren, gehen zulasten des Kunden. Änderungen nach der Freigabe werden als Nachtrag offeriert.

Muster sind in der Offerte ausgewiesen. Wird der Auftrag erteilt, ist ein Muster im Serienpreis enthalten.

4. Logos und Rechte Dritter

Der Kunde bestätigt, dass er die Logos, Marken, Namen und Bilder, die er für seinen Auftrag liefert, verwenden darf. Er stellt Layerwerk von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Vorlagen entstehen.

Layerwerk darf Aufträge ablehnen, deren Inhalte gegen Rechte Dritter oder gegen das Gesetz verstossen.

5. Preise und Zahlung

Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Flawil, ohne Versand. Layerwerk ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Aufträgen ab CHF 1'000 oder bei Neukunden kann Layerwerk eine Anzahlung von 50 % verlangen, bevor die Serie startet. Das steht dann in der Offerte.

6. Liefertermin

Der Liefertermin steht in der Offerte. Er beginnt mit der Freigabe von Entwurf oder Muster und, falls vereinbart, mit dem Eingang der Anzahlung.

Verzögert sich die Freigabe oder liefert der Kunde Vorlagen verspätet, verschiebt sich der Termin entsprechend. Ist ein fester Termin wichtig, zum Beispiel ein Turnier oder eine Messe, nennt der Kunde ihn bei der Anfrage.

7. Lieferung und Versand

Layerwerk liefert per Post oder Kurier an die vereinbarte Adresse, oder der Kunde holt die Ware nach Absprache ab. Versandkosten werden separat verrechnet. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Versanddienst auf den Kunden über.

8. Eigenschaften von 3D-gedruckten Produkten

3D-Druck baut Teile Schicht für Schicht auf. Sichtbare Schichtlinien, eine leicht raue Unterseite und kleine Farbabweichungen zwischen Filamentchargen sind typisch für das Verfahren und kein Mangel. Masse können um bis zu 0.5 mm vom Entwurf abweichen.

Bei Serien behält sich Layerwerk eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 3 % vor. Verrechnet wird die gelieferte Menge.

Die Produkte sind Werbe- und Dekorationsartikel. Sie sind nicht für Lebensmittelkontakt, nicht als Kinderspielzeug unter 3 Jahren und nicht für tragende oder sicherheitsrelevante Zwecke bestimmt, ausser die Offerte sagt ausdrücklich etwas anderes.

9. Prüfung und Mängel

Der Kunde prüft die Lieferung sofort nach Erhalt. Mängel meldet er innert 8 Tagen schriftlich, mit Fotos. Versteckte Mängel meldet er sofort, nachdem er sie entdeckt hat.

Bei berechtigten Mängeln druckt Layerwerk die betroffenen Teile kostenlos neu. Gelingt das nicht, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt.

Personalisierte Produkte, die nach einem freigegebenen Entwurf hergestellt wurden, werden nicht zurückgenommen.

10. Haftung

Layerwerk haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet Layerwerk nicht.

Zwingende gesetzliche Haftung, namentlich nach dem Produktehaftpflichtgesetz und für Personenschäden, bleibt vorbehalten.

11. Rechte an Designs und Dateien

Die Druckdateien und Konstruktionen, die Layerwerk erstellt, bleiben Eigentum von Layerwerk. Der Kunde erhält die bestellten Produkte. Eine Form, die eigens für den Kunden entwickelt wurde, fertigt Layerwerk nur für diesen Kunden.

Layerwerk bewahrt die Dateien auf, damit der Kunde jederzeit nachbestellen kann. Auf Wunsch werden sie gelöscht.

12. Referenzen

Layerwerk zeigt Fotos von Kundenprodukten oder nennt Kunden als Referenz nur mit deren schriftlicher Zustimmung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Flawil, Schweiz.

Stand: 24. Oktober 2026